RISIKOANALYSEN / GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNGEN

Nach Vorgabe der 42. BImschV (§ 3 Abs. 4) hat der Betreiber sicherzustellen, dass vor der Inbetriebnahme oder Wiederinbetriebnahme eine Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung einer fachkundigen Person erstellt wird.

Mit über 150 Gefährdungsbeurteilungen seit 2016, haben wir viele Erfahrungen sammeln können, um Hybridkühler, adiabate Kühler und offene Kühlsysteme ausführlich bewerten zu können.

Folgende Schritte und Themen sind gefordert und in unseren GBU´s enthalten:

  • Risikoanalyse
  • identifizieren möglicher Gefährdungen
  • Schadensausmaß
  • Eintrittswahrscheinlichkeiten für Gefährdungen
  • Risikobewertung
  • Risiken hinsichtlich ihrer potentiellen Auswirkung auf die hygienische Sicherheit

Zusätzlich ist unsere Gefährdungsbeurteilung nach folgenden Themen strukturiert:

  • Umwelt
  • mögliche Exposition
  • Kühlturmdesign
  • Kühlturmzustand inkl. Bilddokumentation und Einzelkomponenten-Bewertung
  • Instandhaltung und historische Performance
  • Anlagenaufnahme zur Dokumentation der verbauten System-Komponenten

 

 

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